Unsere Leistungen nach dem SGB XI

Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse in Höhe der vorliegenden Pflegestufe. Sie entscheiden selber ob darüber hinaus weitere, zuzahlungsrelevante Leistungen erbracht werden sollen.

  • Erstbesuch
  • Folgebesuch
  • Kleine Pflege
  • Große Pflege I
  • Große Pflege II
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Hilfe beim Aufsuchen und/oder Verlassen des Bettes
  • Spezielle Lagerung bei Immobilität
  • Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Nahrungszufuhr bei Sondenkost
  • Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen
  • Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen
  • Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten, zum Arzt etc.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung komplett
  • Beratungseinsatz nach § 37.3


Mit Ihnen zusammen erstellen wir ein ganz individuelles Pflegeprogramm.
Das tun wir in aller Ruhe, egal wie lange es dauert.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite,
auch wenn Sie keine Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, sondern
nur Informationen über häusliche, ambulante Pflege erhalten möchten.