Verhindertenpflege (stundenweise)

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson nach § 39 SGB XI

Soziale Pflegeversicherung

Zur Unterstützung und Entlastung gibt es die Möglichkeit
der Verhindertenpflege. Sie dient dazu, die verhinderte
Pflegeperson zu vertreten.

Dazu steht ein Budget in Höhe von 1.612,00 € zur Verfügung.
Zusätzlich können bis zu 50 % des Kurzzeitpflegebetrags (806,00 €)
genutzt werden.

Dies bedeutet, dass Ihnen ein Budget in Höhe von 2.418,00 €
für die stundenweise Verhindertenpflege pro Jahr zur Verfügung steht.

Bei der stundenweise in Anspruch genommenen Verhindertenpflege
wird das Pflegegeld nicht gekürzt.

Sie machen z. B. Urlaub und wir übernehmen in der Zeit die Pflege.