Unsere Leistungen nach dem SGB V
Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung aus. Die Kosten für diese Leistungen übernimmt Ihre Krankenkasse (Eigenanteil 10%).
- Grundpflege nach § 37.1 (max. 2 x täglich)
- Absaugen der oberen Luftwege
- Bronchialtoilette
- Anleitung zur Behandlungspflege
- Bedienung des Beatmungsgerätes
- Blasenspülung
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Dekubitusbehandlung
- Drainagen
- Einlauf
- Klysma/Klistier
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusion intravenös
- Inhalation
- Injektion
- Richten von Injektionen
- Instillation
- Kälteträger
- Verbandwechsel bei Blasenkatheter
- Katheterisierung
- Magensonde/Ãœberwachung und Versorgung
- Einreibungen
- Medikamentengabe
- Richten von Medikamenten
- Dermatologische Bäder
- Versorgung bei PEG
- Stomabehandlung
- Wechsel/Pflege von Trachealkanülen
- Pflege bei zentralem Venenkatheter
- Verbände anlegen/wechseln
- Wundversorgung mit Wundspülung, Wundreinigung und Verbänden
- Kompressionsverbände anlegen
- Kompressionsverbände mit Wundversorgung
- Kompressionsstrümpfe anziehen
- Stützverbände anlegen
- Hauswirtschaftliche Versorgung bei Schwangerschaft
(Diese Auflistung ist nicht abschließend)