Wann steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu?
- Ihr Arzt hat Ihnen Bettruhe verordnet
- Ihr Ehemann ist beruflich stark eingespannt
- Die Oma wohnt zu weit weg, um einzuspringen
- Finanziert wird die Haushaltshilfe von den Gesetzlichen Kassen - § 199 RVO
Warum verschreibt Ihnen Ihr Arzt diese Unterstützung?
- Um Gefahren für Sie und Ihr Baby abzuwenden
- Wenn sich eine Frühgeburt andeutet, z. B. durch
- Frühzeitige Wehen oder
- Eine Verkürzung des Gebärmutterhalses
Wie beantragen Sie Ihre Haushaltshilfe?
Antrag bei der Krankenkasse mit Mutterpass und Attest vom Arzt.
Das Antragsformular kann man telefonisch anfordern oder bei manchen Kassen auch aus dem Internet herunterladen.
Schwangere erhalten das Attest vom behandelnden Gynäkologen meist mit der Begründung "zur Vermeidung einer drohenden Frühgeburt" oder "zur Abwendung eines Krankenhausaufenthalts".
Viele Ärzte verschreiben mittlerweile recht sparsam. Deshalb sollten Sie konkret nach einer Haushaltshilfe fragen, wenn Sie sich laut ärztlicher Anweisung schonen müssen, im Alltag aber keine Chance sehen, dies auch umzusetzen.
Wir beraten Sie hierzu gern.
Wie lange wird die Haushaltshilfe verordnet?
- Bei Verordnung von Schonung: 2 – 4 Stunden Unterstützung pro Tag
- Bei Hütung des Betts: bis zu 6 – 8 Stunden Unterstützung pro Tag
Was unsere Haushaltshilfe für Sie erledigt:
- Wäschewaschen
- Staubsaugen
- Einkaufen
- Staubwischen
- Geschirr abwaschen
- Betten beziehen
- Kochen
- Aufsicht/Betreuung der älteren Kinder
- Fahrten zum Kindergarten und zurück
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Mit Ihnen zusammen erstellen wir einen Ablaufplan für die Erledigung des gesamten Haushalts nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.
Was kostet Sie das Ganze?
Wenn Schwangerschaft oder Entbindung der Grund für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe sind, müssen Sie keinen Cent zuzahlen. Ist die Ursache für die Pflegebedürftigkeit anders gelagert, tragen Sie, soweit sie volljährig sind, zehn Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe - mindestens jedoch fünf, maximal zehn Euro pro Tag.
Achtung:
Finanziert wird die Haushaltshilfe, die sich ums Kochen, Waschen, Bügeln, Einkaufen und die Kinder kümmert, nur von den gesetzlichen Kassen. Dazu sind diese durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) verpflichtet. Private Kassen lehnen die Kostenübernahme in der Regel ab. Ein Gespräch ist natürlich auch hier ratsam und hilfreich.
Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und erkundigen sich einfach. Ihre Kasse hat für Sie alle Fälle klar definiert.
Ãœbrigens:
Auch wer Zwillinge erwartet oder bereits Kinder betreut, hat gute Chancen in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen.
Was ist, wenn Sie einen Unfall hatten oder plötzlich krank werden?
Anders läuft es ab, wenn Sie als Schwangere durch eine Verletzung oder eine Krankheit, die auch Nicht-Schwangere bekommen können, Hilfe benötigen.
In diesen Fällen greift der weniger großzügige Paragraph 38 aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Er spricht gesetzlich Versicherten, die ihren Hauhalt nicht mehr führen können, nur dann Unterstützung zu, wenn "im Haushalt ein Kind lebt, dass bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist."
Manche Kassen zeigen sich allerdings etwas großzügiger und zahlen, auch wenn das Kind älter als zwölf Jahre ist.
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Alle Informationen zusammengefasst
auf unserem Flyer.
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