Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Artikel 1 - Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur
Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes
und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2 - Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren
für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3 - Privatheit

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung
und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4 - Pflege, Betreuung und Behandlung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem
persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte
Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5 - Information, Beratung und Aufklärung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende
Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und
Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6 - Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung,
Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7 - Religion, Kultur und Weltanschauung

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur
und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8 - Palliative Begleitung, Sterben und Tod

Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu
sterben.

(Quelle: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.)