Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
Artikel 1 - Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur
Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes
und selbstständiges Leben führen zu können.
Artikel 2 - Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren
für Leib und Seele geschützt zu werden.
Artikel 3 - Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung
und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.
Artikel 4 - Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem
persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte
Pflege, Betreuung und Behandlung.
Artikel 5 - Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende
Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und
Pflege sowie der Behandlung.
Artikel 6 - Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung,
Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Artikel 7 - Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur
und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
Artikel 8 - Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu
sterben.
(Quelle: Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.)