Pflegegeld
... erhalten Versicherte, wenn ihre Pflege z. B. durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde in geeigneter Weise übernommen wird.
Um die Qualität der Pflege zu sichern und der Pflegeperson regelmäßig Hilfestellung zu geben, ist von den Pflegebedürftigen der Pflegestufen I und II einmal halbjährlich und der Pflegestufe III einmal vierteljährlich eine Beratungspflege von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Dieser Einsatz ist durch den betreffenden Pflegedienst der Pflegekasse schriftlich nachzuweisen. Die Kosten für den Pflegeeinsatz werden von der Pflegekasse übernommen.
Kombination von Geld- und Sachleistung
Pflegebedürftige können sich für die Kombination von Pflegesachleistungen und Pflegegeld entscheiden. Bei dieser Kombination aus beiden Leistungen erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld, nachdem der Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet hat und der zur Verfügung stehende Sachleistungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde.
Häusliche Pflegesachleistungen
... werden von Pflegekräften erbracht, die bei ambulanten Pflegediensten, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, beschäftigt sind.