Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung

Auch im Pflegefall wollen die meisten Menschen in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung bleiben.

  • um die häusliche Pflege überhaupt erst zu ermöglichen
  • die häusliche Pflege erheblich zu erleichtern und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft zu verhindern
  • oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft zu verringern,

können Pflegebedürftige einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für eine Gesamtmaßnahme, die das Wohnumfeld besser gestaltet, erhalten
(z. B. der rollstuhlgerechte Umbau einer Wohnung).

Der Pflegebedürftige hat einen Eigenanteil zu tragen, dessen Höhe sich nach dem Umfang der Kosten der Maßnahme bzw. nach seinem Bruttoeinkommen richtet.

Wichtig: Der Zuschuss muss vor Beginn der Umbaumaßnahme unter Beifügung eines Kostenvoranschlages beantragt werden.

Pflegeberaterinnen und Pflegeberater Ihrer Krankenkasse beraten Sie hierbei sicher gern.

Ansonsten helfen wir Ihnen natürlich bei allen Formalitäten.